AGB, Impressum & Datenschutz - 4* Superior Hotel hoch über dem Zürichsee
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AGB, Impressum & Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Belvoir Rüschlikon

1  Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Hotel Belvoir. Als Grundlage dient die Reservations-/Auftragsbestätigung bzw. die von Ihnen zur Bestätigung unterzeichnete Offerte.

2  Optionsdaten

Optionsdaten (Offerten, Auftragsbestätigungen usw.) sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel Belvoir kann nach Ablauf der Optionsfrist automatisch über die reservierten Räumlichkeiten/Zimmer verfügen.

3  Annullierung

3.1 Annullierung oder Teil-Annullierung von Seminaren
Annullationen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass wir dies zu verschulden haben, sind folgende Annullierungskosten geschuldet:

  • Absage 0 – 7 Tage vor dem Anlass: 100 %
  • Absage 8 – 14 Tage vor dem Anlass: 75 %
  • Absage 15 – 30 Tage vor dem Anlass: 50 %
  • Absage 31 – 60 Tage vor dem Anlass: 25 %

Im Falle einer erneuten Durchführung einer gleichwertigen Veranstaltung, innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Annullierung, werden dem Kunden 50% der Annullierungskosten an die neu gebuchten Veranstaltungskosten angerechnet. (Dies gilt nicht für No-Shows).

Teil-Annullierung
Wir bitten Sie, uns wesentliche Änderungen Ihrer Reservation schriftlich mitzuteilen. Teilnehmerzahlen mit einer Abweichung von 20% des Gesamtumfanges können bis 3 Tage vor Anlass kostenfrei angepasst werden. Teil-Annullierungen und Anpassungen können bis 15 Tage vor Anlass kostenfrei gemeldet werden. Danach werden folgende Kosten verrechnet:

  • Teil-Annullierungen 2 – 0 Tage vor dem Anlass: 100%
  • Teil-Annullierungen 15 – 3 Tage vor dem Anlass: 50%

Teilnehmerzahlen mit einer Abweichung von 20% des Gesamtumfanges können bis 3 Tage vor Anlass kostenfrei angepasst werden. Bei späteren Anpassungen wird 100% verrechnet.

3.2  Annullierung oder Anpassungen von Apéros & Banketten
Annullationen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass wir dies zu verschulden haben, ist eine Annullierungspauschale geschuldet:
Die Annullierungspauschale beinhaltet alle vereinbarten Leistungen wie Raummiete, technische Infrastruktur, Leistungen Dritter, Apéro (pauschal CHF 40.00 pro gemeldeten Gast) und Abendessen (pauschal 100.00 pro gemeldeten Gast):

  • Absage 0 – 7 Tage vor dem Anlass: 100 %
  • Absage 8 – 14 Tage vor dem Anlass: 75 %
  • Absage 15 – 30 Tage vor dem Anlass: 50 %
  • Absage 31 – 60 Tage vor dem Anlass: 25 %

Anpassungen
Wir bitten Sie, uns wesentliche Änderungen Ihrer Reservation schriftlich mitzuteilen. Teilnehmerzahlen mit einer Abweichung von 20% des Gesamtumfanges können bis 3 Tage vor Anlass kostenfrei angepasst werden. Bei späteren Anpassungen wird 100% verrechnet.

3.3 Annullierung oder Teil-Annullierung von Hochzeiten
Annullationen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass wir dies zu verschulden haben, sind folgende Annullierungskosten geschuldet:

  • 1. Anzahlung über CHF 2’000.00 ist nicht rückerstattbar

Des Weiteren werden ab folgendem Zeitpunkt alle weiteren vereinbarten Leistungen (Pauschalen, Saal- & Platzmiete, F&B Kosten, Stuhlhoussen und Leistungen Dritter etc.) abzüglich der bereits genannten CHF 2’000.00 wie folgt verrechnet:

  • Absage 0 – 7 Tage vor dem Anlass: 100 %
  • Absage 8 – 14 Tage vor dem Anlass: 75 %
  • Absage 15 – 30 Tage vor dem Anlass: 50 %
  • Absage 31 – 60 Tage vor dem Anlass: 25 %

Teil-Annullierung und Anpassungen
Wir bitten Sie, uns wesentliche Änderungen Ihrer Reservation schriftlich mitzuteilen. Teilnehmerzahlen mit einer Abweichung von 20% des Gesamtumfanges können bis 3 Tage vor Anlass kostenfrei angepasst werden. Bei späteren Anpassungen wird 100% verrechnet.

3.4  Annullierung von individuellen Zimmerreservationen
Wenn Sie ein Zimmer reserviert haben, ohne die Reservation mittels einer Vorauszahlung, einer Kreditkarte oder einer Firma garantiert zu haben, werden wir das Zimmer bis 16 Uhr am Ankunftstag für Sie freihalten. Sollten Sie bis 16 Uhr nicht erscheinen, kann das Hotel Belvoir automatisch über das/die Zimmer verfügen.

Ist Ihre Reservation garantiert, wird Ihr Zimmer auch nach 16 Uhr für Sie freigehalten.

Eine kostenfreie Annullierung ist bis spätestens einen Tag vor Anreise 23:59 Uhr möglich. Bei verspäteter Annullierung, Nicht-Erscheinen (No-Show) oder verspäteter Anreise wird die erste Nacht Ihrer Reservierung zu 100% des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise muss dies dem Hotel am Vortag bis spätestens 16 Uhr mitgeteilt werden.

Für Reservationen über die Online Booking Engine gelten die jeweils angegebenen Reservations- und Annullierungsbedingungen.

3.5 Annullierung von Gruppenreservationen für Zimmer
Bei Annullierung einer Anzahl ab 8 Zimmern für Gruppen (insgesamt von 8 bis 19 Zimmern) gilt:

  • 0 – 7 Tage vorher: 100 %
  • 8 – 14 Tage vorher: 75 %
  • 15 – 30 Tage vorher: 30 %

Einzelne Zimmerstornierungen ab drei Tage vor Anreise haben 100 % Stornokosten zur Folge.

Bei Annullierung einer Anzahl ab 8 Zimmern für Gruppen ab 20 Zimmern gilt:

  • 0 – 14 Tage vorher: 100 % des entgangenen Zimmerumsatzes
  • 15 – 30 Tage vorher: 75 % des entgangenen Zimmerumsatzes
  • 31 – 60 Tage vorher: 30 % des entgangenen Zimmerumsatzes

Einzelne Zimmerstornierungen ab drei Tage vor Anreise haben 100 % Stornokosten zur Folge.

3.6 Annullierung von Tischreservationen in unserem Restaurant
Die Annullierung Ihrer Tischreservation ist jederzeit kostenfrei möglich. Ab 6 Personen ist die Hinterlegung einer Kreditkarte zur Garantie obligatorisch. Bei Nicht-Erscheinen (No Show) werden Ihnen auf der hinterlegten Kreditkarte CHF 30.00 pro Person in Rechnung gestellt.

3.7 Annullierung von Spa-Anwendungen/Schwebebad
Anwendungstermine/Schwebebad können bis 12 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigen Annullationen werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt.

4  Zahlungsmodalitäten

Wir behalten uns vor, für Zimmerreservationen und Anlässe ganz oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen. Bei Anlässen verlangen wir eine Vorauszahlung. Diese beträgt mindestens CHF 80.00 x Anzahl gemeldeter Gäste, sowie die Saalmiete und wird zwei Monate vor Anlassdatum fällig. Für Anlässe mit einer Rechnungsadresse im Ausland verlangen wir eine 100% Vorauszahlung. Bei Hochzeiten verlangen wir zwei Vorauszahlungen.

Die erste Vorauszahlung von CHF 2‘000 wird mit der unterschriebenen Rückbestätigung fällig. Diese Vorauszahlung gilt als definitive Saalbuchung und wird nicht rückerstattet.

Die zweite Vorauszahlung stellen wir Ihnen zwei Monate vor Ihrem Fest in Rechnung.

  • Bei der Hochzeitspauschale beträgt diese den Preis der Pauschale x 90% der Anzahl gemeldeter Gäste.
  • Bei individuellen Hochzeiten beträgt diese die Fixleistungen wie Saalmiete, 2 Stunden Mitternachtszuschlag, Stuhlhoussen sowie den Menüpreis & eine Getränkepauschale (CHF 40.00) x Anzahl gemeldeter Gäste.

Ohne andere Vereinbarung stellen wir die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung bzw. an das Arrangement in Rechnung. Die Rechnung können Sie vor Ort oder innert 15 Tage ab Rechnungsdatum begleichen.

Rechnungen für Anlässe mit weniger als CHF 300 Umsatz sind vom Veranstalter direkt vor Ort zu begleichen.

5  Weitere Bestimmungen

5.1  Schäden
Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel Belvoir für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel Belvoir ein Verschulden nachweisen muss. Das Hotel Belvoir lehnt jede Haftung ab für Diebstahl und Beschädigung an durch Veranstalter, Teilnehmer, Referenten oder Dritten eingebrachten Materialien.

5.2 Rücktritt des Hotels
Im besonderen Fall behält sich das Hotel das Rückgaberecht der gebuchten Zimmer und Räumlichkeiten vor. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gefertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,

  • falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  • Veranstaltungen und/oder Leistungserbringungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht worden sind.
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung und/oder die Leistungserbringung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

5.3  Feuerwerkskörper
Es ist nicht gestattet bei Festanlässen, Hochzeiten oder anderen Veranstaltungen, Feuerwerkskörper, Himmelslaternen oder ähnliche Gegenstände auf dem Hotelareal einzusetzen.

5.4 Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Hotel zu beziehen. In Sonderfällen kann hier eine anderweitige, schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen.

5.5 Fundsachen
Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Gegenstände nach Ablauf einer 12-monatigen Aufbewahrungsfrist weiterverwendet. Bei Verlust oder Beschädigung der Nachsendung durch die Post sowie nicht rechtzeitigem Eintreffen, entsteht dem Hotel keine Haftung.

5.6 Sicherheit
Wir weisen Sie darauf hin, dass öffentliche Bereiche zu Ihrer Sicherheit teilweise videoüberwacht werden.

5.7 Urheberrechtsgebühren
Der Kunde (Mieter) unserer Seminar- und Eventräumlichkeiten anerkennt, dass allfällige Urheberrechtsgebühren, die durch seine Veranstaltung anfallen und entstehen können, allein durch ihn zu entschädigen sind (z.B. SUISA).

5.8  Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Hotel Belvoir ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags. Als Gerichtsstand wird Zürich vereinbart, wobei dem Hotel Belvoir freigestellt bleibt, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen

Rüschlikon, 1. September 2023

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IMPRESSUM / DATENSCHUTZ
Betreiber
Hotel Belvoir Rüschlikon AG
Säumerstrasse 37
CH-8803 Rüschlikon
+41 44 723 83 83
info@hotel-belvoir.ch

Kontaktpersonen
Martin von Moos, Geschäftsführer
Daniel Kost, Hoteldirektor

Gerichtsstand
Zürich, Schweiz

Registernummer
CHE-114.715.933

Bankverbindung
Zürcher Kantonalbank
Bankkonto 1100-1918.674
Bankenclearing Code 700
SWIFT CODE ZKBKCHZZ80A
IBAN CH1700700110001918674
 
CH-Mehrwertsteuernummer (MWST-Nr. / VAT Reg. No.)
CHE-114.715.933

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